Erlösarten zuordnen

 

Erlöse entstehen aus der Sicht der Buchführung bei der Rechnungslegung an den Kunden (Debitor).

Damit nicht versehentlich unfertige Rechnungen in das Buchwerk gelangen, muss  das Kennzeichen „verbuchen erlaubt“  im Belegvorlauf entsprechend gepflegt werden.

Eine ausführliche Beschreibung zu Vorgehensweise und  Masken befindet sich im Kapitel OP-Verwaltung | Kunden | offene Posten bereitstellen.

 

Mit der Erlösfallsteuerung werden die Rechnungsbestandteile je nach Geschäftsfall  auf unterschiedliche Konten verbucht. Wir unterscheiden folgende Geschäftsfälle:

  • Rechnungen

  • Rechnungen nach §13b (Keine USt)

  • Teilrechnungen als Anzahlung (USt fällig bei Zahlung)

  • Teilrechnungen nach Baufortschritt (USt sofort fällig)

  • Teilrechnungen nach §13b (Keine USt)

  • Schlussrechnungen

  • Schlussrechnungen nach §13b (keine USt)

Dem Rechnungsbeleg einen Erlösfall zuweisen:

  • im Übersichtsbereich die Nettobetragszeile markieren

  • im Detailbereich die Karte KST/KTR aktivieren

  • die entsprechende Erlösgruppe für Lohn und Material eingetragen
    (Kein Eintrag = Erlösgruppe 1)

 

Im Standard wird folgende Steuerung der Erlösgruppen ausgeliefert:

Erlösgruppe 1:

Geschäftsfall 1:

  • Rechnungen

  • Teilrechnungen als Akontoanforderung (Abschlagsrechnung)  (USt fällig bei Zahlungseingang)

  • Schlussrechnungen

Erlösgruppe 21:

Geschäftsfall 2:

  • Teilrechnungen nach Baufortschritt (USt sofort fällig)

Erlösgruppe 31:

Geschäftsfall 3:

  • Rechnungen nach §13b (Keine USt)

  • Teilrechnungen nach §13b (Keine USt)

  • Schlussrechnungen nach §13b (Keine USt)

 

Die Verwaltung der Erlösfälle erfolgt in Buchen | Einrichtung auf der Karte Erlösgruppen.