Abschlagsrechnung

 

Im Regelfall sind die Umsätze im Baubetrieb nach vereinbarten Entgelten im Rahmen der so genannten Soll-Versteuerung zu versteuern. Die Umsatzsteuer wird fällig mit Ablauf des Monats, in dem die Leistung vollständig erbracht worden ist. Das ist i. d. R. der Monat, in dem die Abnahme und Übergabe des fertig gestellten Auftrags erfolgt. Wird die Schlussrechnung nicht unmittelbar nach Fertigstellung erstellt, muss das Entgelt für die erbrachte Leistung z. B. auf Basis des Angebots geschätzt werden, um die Umsatzsteuer abzuführen.

Bei Voraus- und Abschlagszahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ablauf des Monats, in dem die Zahlung erfolgt ist. Dabei ist aber nur der tatsächliche Zahlungseingang maßgeblich, nicht der geforderte Betrag der Abschlagsrechnung.

(Siehe dazu "Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft (USt M 2)", BMF-Schreiben vom 13.11.1998 - IV D 1 - S 7270 - 19/98 und ZDB Informationsservice Bauwirtschaft 117/98 vom 26.11.1998)

 

Die Besonderheiten bei der Verbuchung der Abschlagsrechnung bzw. der erhaltenen Anzahlungen sollten mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Buchungssatz:

Beim Buchen einer Abschlagsrechnung (Anforderung einer Vorauszahlung) wird folgender Buchungssatz gebildet:

 

Debitorenkonto: -> Rechnungsbetrag Brutto im Soll

Konto Forderungen aus Anzahlungen -> Rechnungsbetrag Netto im Haben

Konto nicht fäll. USt. aus geford. Anz. -> Umsatzsteuerbetrag zu R.- Betrag im Haben

 

Zur korrekten Buchung einer Abschlagsrechnung (Anforderung einer Vorauszahlung) ist es erforderlich, dass dieser Rechnung eine Erlösgruppe zugeordnet wird, die wie folgt gesteuert ist:

Konto Zeile 9: geforderter Betrag der Vorauszahlung (kein Erlöskonto)

Konto Zeile 10: USt. zu geforderten Betrag der Vorauszahlung (kein USt.-Kto)

Konto Zeile 5: bezahlter Anteil der geforderten  Vorauszahlung (Erlöskonto)

Konto Zeile 6: Ust. zu bezahlten Anteil der geforderten Vorauszahlung (USt-Kto)

 

Die Umbuchung der Beträge von Konto 9/10 auf Konto 5/6 erfolgt automatisch beim OP-Ausgleich über das Buchblatt der Bank.