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Mit der Schlussrechnung wird die komplette Umsatzsteuer fällig. Das geschieht unabhängig davon, ob Abschlags- oder Teilrechnungen gefordert bzw. bezahlt wurden. Aus diesem Grund werden alle bis hier auf Konten für Abschlags- oder Teilrechnungen gebuchten Beträge auf die in der Schlussrechnung angegebenen Erlös- und Umsatzsteuerkonten umgebucht. |
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Damit eine exakte Darstellung dieses Geschäftsfalles im Buchwerk erfolgen kann, ist es sinnvoll, vor dem Buchen der Schlussrechnung zu prüfen, ob alle Abschlags- und Teilrechnungen und dazu gehörende Zahlungen erfasst wurden. |